Fachleute, Befürworter, ja sogar einige Gegner halten die Cannabisfreigabe in Deutschland für eine Mogelpackung, an der leider auch die Gerichte mitwirken. Neben der Ampel-Koalition und ihrem Verzicht auf eigentlich nötige, legale Fachgeschäfte für Hanfprodukte kritisieren Juristen besonders die Untätigkeit am Bundesgerichtshof (BGH), wo Tetrahydrocannabinol (THC) als Wirkstoff seit sage und schreibe 40 Jahren unverändert bewertet ist.

Unverändert inkompetent möchte man meinen, schließlich lässt sich die heutige Forschung über Cannabinoide nicht mit dem Stand von 1984 vergleichen.

Und eine Prise Willkür scheint ebenso mit durch, wenn zuständige Richter selbst nach einer offiziellen Legalisierung auf maximal reines 7,5 Gramm THC pochen, deren Überschreitung weiter Strafen nach sich ziehen soll. Gewaltenteilung im Zweifel gegen den Angeklagten, gegen die Legislative und gegen jede wissenschaftliche Logik geht bei Cannabis nach Sicht vom BGH ganz leicht, aber zum Glück steigt nun endlich auch der Druck an zuständigen Richtern durch wirklich fachkundige Juristen.

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