Mir fehlt irgendwie sehr viel Kontext in diesem Artikel. Soll damit komplett beliebig jeder überwacht werden können, oder wäre das nur erlaubt, wenn die Person im Herkunftsland schon mit richterlicher Erlaubnis überwacht wird?
…um die Zusammenarbeit bei der Überwachung von Straftäter*innen über Landesgrenzen hinweg effizienter zu gestalten. Damit könnten Ermittler*innen Abhörgeräte in Fahrzeugen weiterhin nutzen, wenn diese in andere EU-Staaten fahren, ohne aufwendige Genehmigungsverfahren in jedem betroffenen Land durchlaufen zu müssen.
Klingt für mich wie: Person (nicht x-beliebig, sondern Straftäter) wurde bereits im Herkunftsland überwacht und die Überwachung soll nahtlos und unkompliziert weitergehen, wenn die Person durch andere EU-Staaten fährt.
Könnte man vermuten aber mit dieser Formulierung hat das recht viel Interpretationsspielraum.
Wie groß ist die Hürde um diese Überwachung zu starten? Wenn es in einzelnen Ländern deutlich einfacher ist, könnte es dann zu so einer Art Rechtstourismus kommen, bei dem das Land mit den schwächsten Gesetzen genutzt wird um die Verfolgung zu iniziieren woraufhin man sie dann in der ganzen EU verfolgen kann.
Diese Taktik wird international nämlich leider öfters angewendet um die Gesetze im eigenen Land zu umgehen.
Frag doch mal bei Netzpolitik.org nach, ob sie mehr Informationen haben?!