tl;dr:

In der allgemeinen Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze demnach auf 8050 Euro pro Monat (2024: 7550 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 6150 Euro pro Monat (5775 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung wird auf 5512,50 Euro pro Monat festgesetzt (5175 Euro).

  • rumschlumpel@feddit.org
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    2
    ·
    1 day ago

    Ich würde davon ausgehen, dass bei gut bezahlten Ingenieuren Fachkräftemangel besteht. Klar kann man irgendwelche anderen Ingenieure einstellen, aber haben die dann auch die gleichen fachspezifischen Qualifikationen?

    • vxx@lemmy.world
      cake
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      1
      ·
      1 day ago

      Klingt logisch.

      Hätten wir keinen Fachkräftemangel würde es kein Problem darstellen, aber so.