• LeFrog@discuss.tchncs.de
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    2 days ago

    Vor dem Verwaltungsgericht München hatte er im Januar 2024 noch keinen Erfolg. Das Gericht deutete zwar an, dass die Grenzkontrollen rechtswidrig seien, es lehnte aber Salomons Klage als unzulässig ab, weil keine Wiederholungsgefahr drohe. Dies sah der VGH München nun anders.

    Da Salomon immer wieder kontrolliert wurde und ein Ende der Grenzkontrollen nicht abzusehen sei, bestehe durchaus eine Wiederholungsgefahr; die Klage sei also zulässig gewesen.

    Heißt ergo, solange man priveligiert genug ist, um ständig hin-und-herzureisen, kann man klagen. Sonst nicht? Zum fick?

    • schnurrito@discuss.tchncs.de
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      1 day ago

      In einem Rechtsstaat kann man im Allgemeinen nur gegen Dinge klagen, die einen auch wirklich selbst betreffen (in seinen Rechten einschränken).

      Dafür muss man nicht unbedingt “privilegiert” sein, es würde wohl auch reichen, in der Nähe der Grenze zu wohnen und sie regelmäßig für Besorgungen oder Arbeitsweg zu überqueren.