• troutsushi@feddit.de
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    9 months ago

    Und was das angeht sollten solche Annahmen eigentlich auch explizit irgendwo erwähnt werden.

    Wird sie nach Paragraph 41 Absatz 2 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (seit der ersten Fassung von 1976) folgendermaßen:

    Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben.

    Das nennt sich dann die „3-Tage-Fiktion“. Und ja, angesichts der dauerhaften und massiven Ausfälle der Post sollte diese Zustellungsvermutung mal angefasst werden.

    Ehe sich jetzt aber Empörung breit macht: Weil das Nicht-Einteten einer Zustellung quasi nicht nachweisbar ist, liegt die Gefahr der „3-Tage-Fiktion“ bei der Behörde. Behauptet der Empfänger, dass nichts kam, kommt in der Regel bei fristwahrenden Sachen ein zweites Exemplar zeitnah hinterher – als Einschreiben.

    • taladar@feddit.de
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      9 months ago

      Ich dachte mehr an die zugrunde liegende Annahme. Wenn es “gilt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben.” die Regel ist dann ist ja die Annahme dahinter das Post meist innerhalb von 1-2 Tagen zugestellt ist.

      Edit: Oder vielleicht noch etwas weiter ausgeführt, es wird angenommen dass die Aufgabe vor einer gewissen Uhrzeit passiert, dass die Distanz zwischen zwei Punkten in Deutschland wo Postzustellung erfolgt eine gewisse maximale Transportzeit hat, dass die Behörde nahe dem Empfänger ist, dass dessen Wohnsitz in Deutschland ist, dass keine Nachsendung notwendig ist, kein Postfach verwendet wird, keine Wettersituation oder Naturkatastrophe die Zustellung behindert,…

      Das sollte eigentlich alles dokumentiert werden.