Das Überwinden von Zugangssicherungen soll nicht mehr strafbar sein, [,] wenn dies “zur Feststellung der Sicherheitslücke erforderlich ist.”
Hier würde ich gerne mal von jemand mit Ahnung wissen, wie sowas überlicherweise vor Gericht ausgelegt wird.
Wenn jetzt ein White Hat-Hacker eine Sicherheitslücke testet, aber das theoretisch nicht notwendig war, klingt das sehr danach als ob man trotzdem verurteilt werden könnte. Ich finde das bietet keine rechtliche Sicherheit.
Einerseits hast du recht, andererseits kann das soo stark nicht gegen die Grundsätze der CDU verstoßen, sonst würde es zu einem Parteiausschluss kommen. Gerade wenn darüber so viel in den Medien berichtet wird.