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Laut der Verordnung darf eine Anbauvereinigung maximal 500 Mitglieder haben,
Außerdem darf es berlinweit maximal eine Anbauvereinigung auf 6.000 Einwohner geben, also rechnerisch insgesamt gut 600.
Also dürfen nur 300.000 Berliner*innen über diesen Weg versorgt werden. Es ist zwar gar nicht der Bedarf da, aber es ist gar nicht gewollt das tatsächlich alle Zugang erhalten.