Was du unterschlägst ist, dass in einem Rechtsstaat der Staat gar nicht erst vor dem Gerichtsverfahren, das die ursprünglichen Vorwürfe klärt, ausweisen wollen sollte.
Das ist so, als würde die Polizei kommen und dich auf Verdacht wegsperren, und du müsstest erst klagen, um wieder raus zu kommen.
Was du unterschlägst ist, dass in einem Rechtsstaat der Staat gar nicht erst vor dem Gerichtsverfahren, das die ursprünglichen Vorwürfe klärt, ausweisen wollen sollte.
Das ist so, als würde die Polizei kommen und dich auf Verdacht wegsperren, und du müsstest erst klagen, um wieder raus zu kommen.
Du meinst das Unterbindungsgewahrsam?
Du meinst das, was spätestens am nächsten Tag enden muss, wenn nicht ein Richter eine Verlängerung anordnet?