• Saleh@feddit.org
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    2 days ago

    Was aus meiner Sicht auch nicht in Stein gemeißelt ist. Das Kriterium wurde vom BVerfG damals entwickelt um die KPD verbieten zu können, während man div. Nazi-Kleinstparteien zulässt. Das Kriterium ist Teil der Rechtsauslegung des Gerichts und kann sich auch im Wandel der Rechtssprechung mitwandeln.

    Bzgl. “kämpferisch” gibt es zahlreiche dokumentierte Verbindungen zwischen AfD und gewalttätigen Neonaziorganisationen. Auch AfDler sind bei Wahlständen u.ä. bereits mit Gewalt in ihrer Parteifunktion aufgefallen.

    • cyberblob@discuss.tchncs.de
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      1 day ago

      Dir ist schon klar, dass AfD-Politiker über alle Maße körperlich angegriffen werden? Deutlich häufiger als Politiker anderer Parteien. Es gibt zwar Statistiken die zeigen sollen, dass hier Grüne deutlich stärker betroffen sind. Das gilt aber nur wenn verbale Äußerungen mit berücksichtigt werden.

      Man könnte also argumentieren, es gibt sicher genügend dokumentierte Gewalt von links nach rechts zur Rechtfertigung eines Verbotsverfahrens linker Parteien, denn Verbindungen zu Extremisten gibt es da auch.

      Entscheidend für ein Verbotsverfahren ist quasi die Bestrebung die Demokratie abschaffen zu wollen. Ob das nachweisbar ist, who knows.