Liebe Cannabiskonsumenten, heute seid Ihr noch " kriminell " und morgen entkriminalisiert.Und der wichtigste Paragraph im Strafrecht, bis die Pflanzen gewachsen sind, ist § 55 StPO -Auskunfsverweigerungsrecht -.Also : Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. L.G
Soweit ich das mit wenig Hintergrundwissen verstehe, ist der Trick der Polizei der folgende. Die laden dich als Zeugen ein. Du musst nicht zusagen, aber das sagen sie dir nicht. Also gehst du hin und glaubst du wärst sicher, während sie dich zu irgendwas befragen. Dann lenken sie das Gespräch auf etwas, womit du dich strafbar machst. Und dann wirst du auf einmal der Angeklagte.
Vermutlich geht es hier um Handel oder so, da der ja weiterhin verboten ist. Und daher vermutlich auch nicht Teil der Amnestie.
Als Anmerkung, wenn die Polizei dich einlädt, kannst du ablehnen. Macht ggf wenn du Bedenken hast, dich wegen etwas selbst zu belasten.
Wenn die Staatsanwaltschaft dich einlädt, hast du als deutscher Staatsbürger Erscheinungspflicht.
Nachtrag: Wenn die Polizei dich einlädt auf Wunsch der Staatsanwaltschaft, dann ist auch Erscheinungspflicht.
Gab es da nicht irgendwann eine Änderung, dass du mittlerweile auch zur Polizei musst?
Seit 2017 muss man hin, wenn die Vorladung der Polizei auf Anweisung der Staatsanwaltschaft kommt.
@Flipper @Sibbo Wie andere schon schrieben, das wurde geändert. Udo Vetter hatte sich damals etwas ausführlicher dazu geäußert: https://www.lawblog.de/archives/2017/06/23/schoene-neue-zeugenwelt/
Diese Info ist mir vor einem halben Jahr nicht untergekommen. Hatte es erst als Kommentar geantwortet. Hab es jetzt allerdings nachgetragen.